Der Tote Winkel
im Straßenverkehr
Als Toter Winkel wird im Straßenverkehr der von Fahrzeugführern innerhalb
geschlossener Fahrzeuge trotz Rückspiegeln nicht einsehbare Bereich seitlich des
Fahrzeuges bzw. vor und hinter dem Fahrzeug bezeichnet. Dieser Bereich ist je
Anzahl der Fenster und Rückspiegel unterschiedlich groß und nicht vollständig zu
vermeiden. Ein besonderes Problem stellt der Tote Winkel bei LKWs, Bussen und
Motorrädern dar, da diese auf Grund der Größe und Konstruktion nur einen
eingeschränkten Sichtradius haben. Beim gegenwärtigen Stand der gesetzlichen
Regelungen wird die Größe des Toten Winkels mit 38 % angegeben. Ein zusätzlicher
Weitwinkel-Spiegel ist leider erst ab 12 t vorgeschrieben. Es besteht auch keine
Nachrüstpflicht. Dieser Spiegel verringert nur den toten Winkel. Um den toten
Winkel ganz zu sehen ist ein weiterer Spiegel (der vierte auf der rechten Seite)
notwendig. Er ist vor der Windschutzscheibe rechts und stark gewölbt. Dieser
Spiegel ist seit Langem bei der EU im Gespräch. Nebenbei, die DDR hatte ihn
schon.
Toter Winkel und Gefahren
Der Tote Winkel verhindert oder vermindert die Reaktionen des Fahrers auf das
Geschehen. Besonders deutlich wird das an Radwegen rechts neben der Fahrbahn und
abbiegenden Lkw. Fast immer geben die Fahrer bei einem Unfall an, den Radfahrer
nicht gesehen zu haben wegen des Toten Winkels. Auch auf Fehler anderer im toten
Winkel kann nicht reagiert werden, woraus ebenfalls Unfälle resultieren.
Eine ganze Schulklasse kann sich im Toten Winkel aufhalten, und der Lkw-Fahrer sieht sie nicht.