Der Tote Winkel im Straßenverkehr

Als Toter Winkel wird im Straßenverkehr der von Fahrzeugführern innerhalb geschlossener Fahrzeuge trotz Rückspiegeln nicht einsehbare Bereich seitlich des Fahrzeuges bzw. vor und hinter dem Fahrzeug bezeichnet. Dieser Bereich ist je Anzahl der Fenster und Rückspiegel unterschiedlich groß und nicht vollständig zu vermeiden. Ein besonderes Problem stellt der Tote Winkel bei LKWs, Bussen und Motorrädern dar, da diese auf Grund der Größe und Konstruktion nur einen eingeschränkten Sichtradius haben. Beim gegenwärtigen Stand der gesetzlichen Regelungen wird die Größe des Toten Winkels mit 38 % angegeben. Ein zusätzlicher Weitwinkel-Spiegel ist leider erst ab 12 t vorgeschrieben. Es besteht auch keine Nachrüstpflicht. Dieser Spiegel verringert nur den toten Winkel. Um den toten Winkel ganz zu sehen ist ein weiterer Spiegel (der vierte auf der rechten Seite) notwendig. Er ist vor der Windschutzscheibe rechts und stark gewölbt. Dieser Spiegel ist seit Langem bei der EU im Gespräch. Nebenbei, die DDR hatte ihn schon.

Der Tote Winkel

Toter Winkel und Gefahren

Der Tote Winkel verhindert oder vermindert die Reaktionen des Fahrers auf das Geschehen. Besonders deutlich wird das an Radwegen rechts neben der Fahrbahn und abbiegenden Lkw. Fast immer geben die Fahrer bei einem Unfall an, den Radfahrer nicht gesehen zu haben wegen des Toten Winkels. Auch auf Fehler anderer im toten Winkel kann nicht reagiert werden, woraus ebenfalls Unfälle resultieren.

Eine ganze Schulklasse kann sich im Toten Winkel aufhalten, und der Lkw-Fahrer sieht sie nicht.

Eine ganze Schulklasse kann sich im Toten Winkel aufhalten, und der Lkw-Fahrer sieht sie nicht.

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