Helfersprecher (Hsp)
Der Helfersprecher hat die Aufgabe, die
Interessen der ehrenamtlichen Helferschaft gegenüber dem Ortsbeauftragten zu
vertreten und bei Konflikten eine möglichst einvernehmliche Lösung
herbeizuführen.
Er wirkt daher bei allen wichtigen Helferangelegenheit mit und hat die
Möglichkeit, z.B.bei der Be- und Abberufung von Führungskräften hierzu Stellung
zu nehmen. Auch bei der Dienst- und Ausbildungsplangestaltung soll er die
Möglichkeit haben, die Verträglichkeit mit dem Privat- und Berufsleben zu
prüfen. Insgesamt soll er - gemeinsam mit den Helfern und den Führungskräften
des Ortsverbandes - für ein Wohlfühlklima im Ortsverband sorgen.
Auf Landes- und Bundesebene gibt es ebenfalls Sprecher, die die Interessen
jeweils gegenüber dem Landesbeauftragten bzw. gegenüber dem Präsidenten
vertreten. Der Bundessprecher hat in wichtigen Belangen auch ein Vorspracherecht
beim zuständigen Fachministerium, dem Bundesministerium des Innern.
Die Helfersprecher werden jeweils für fünf Jahre gewählt und nehmen diese
Funktion als Zweitfunktion neben ihrer eigentlichen Aufgabe im Ortsverband wahr.
Dienststellungskennzeichen: