Ortsjugendbeauftragte/r (OJB)
Die Ortsjugendbeauftragten sind für die Jugendarbeit des OV
zuständig. Der Ortsjugendbeauftragte ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu
betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des
Ortsverbandes unterstützt.
Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Interesse des einzelnen
Junghelfers zu fördern - dabei muss der OJB immer als "gutes" Vorbild agieren.
Der OJB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.".
Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten
zusammen.
Dienststellungskennzeichen: