Ortsbeauftragter (OB)
Der OB leitet seinen OV in eigener
Verantwortung.
Dabei vollzieht er das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) im
räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und
der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien
erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen
Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV
verantwortlich.
Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. Zielfindung im Ortsverband bedient
er sich der team-Strategie.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und
sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.
Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem
Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom
Geschäftsführer.
Dienststellungskennzeichen: