Zugführer (ZFü)
Aufgabenbeschreibung (allgemein):
Der ZFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines TZ
verantwortlich.
Aufgabenbeschreibung (im einzelnen):
(1) Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle
Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.
(2) Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den
Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er
insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
- Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
(3) Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die
materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden
und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er
hinzuwirken.
(4) Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit
übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten
aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
(5) Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.