Technische Hilfe auf
Verkehrswegen (THV)
In einigen Bundesländern wie
z.B. Baden-Württemberg oder Bayern leisten die Ortsverbände des
Technischen Hilfswerkes zu Zeiten von hohem Verkehrsaufkommen
(Ferienbeginn/ende, lange Wochenenden, Feiertage) die sogenannte
"Technische Hilfe auf Verkehrswegen" kurz THV auf den Autobahnen. Diese
Hilfeleistungen finden dann aufgrund der Anforderungen von
Autobahnmeistereien oder Autobahnpolizeidienststellen statt.
Häufig werden für den THV-Dienst
weitergehend ausgestattete Fahrzeuge genutzt. Außer mit hydraulischem
Rettungsgerät (Schere/Spreizer) sind diese Fahrzeuge mit Zubehör in
größerem Umfang wie Verkehrssicherungsmaterial (Verkehrsleitkegel,
Blitzer, Schilder, Verkehrsleitanlagen an Fahrzeugen), Sanitätstaschen,
Ölbindemittel, Werkzeuge, Besen und Schaufeln, usw. ausgerüstet.
Außerdem kommen Notebooks mit aktueller Gefahrgutsoftware und
Rettungsleitfäden der PKW-Hersteller zum Einsatz. Die eingesetzten
Helfer werden besonders für die Aufgaben auf hoch frequentierten
Fahrbahnen geschult.
Folgende 4 Grundaufgaben sind
dabei durch das THW zu erfüllen:
1. Maßnahmen zur
Wiederherstellung des Verkehrsflusses, Beseitigung von
Verkehrsstörungen:
- Beseitigung von
Verkehrshindernissen und Fahrzeugbergung
- Behebung geringfügiger
Pannen an Kfz
- Räumen der Verkehrsfläche
von Unfalltrümmern und Fegen der Fahrbahn
- Mitwirkung an
Ölschadenbekämpfungsmaßnahmen
- Frei- bzw. Abschleppen
liegen gebliebener Kfz, insbesondere LKW, bei winterlichen
Witterungseinbrüchen
2. Maßnahmen zur Vermeidung von
Folgeschäden aufgrund von Unfällen und anderen Verkehrsstörungen:
- Stauwarnung und
Stauabsicherung
- Fahrbahnsperrungen und
Verkehrslenkung auf Weisung der Polizei
- Ausleuchten von Unfall-
oder Gefahrenstellen
- Allgemeine Sicherungs- und
Ordnungsdienste im Auftrag der zuständigen Stellen
- Lotsung von Räum- und
Streudiensten
- Unterstützung von Polizei
und Staatsanwaltschaft bei Aufklärungsmaßnahmen
- Versorgungsmaßnahmen für
Verkehrsteilnehmer bei langen Stauzeiten, insbesondere bei extremer
Witterung
- Beseitigung von
Hindernissen auch abseits von Verkehrswegen (z.B. Sturm- und
Schneebruch oder Bergung abseits gekommener Kfz)
3. Rettung von Menschen und
Tieren und Bergung von Sachwerten aus Gefahrenlagen im Straßenverkehr:
- Retten von verletzten bzw.
eingeschlossenen Personen aus Verkehrsmitteln
- Leistung Erster Hilfe
- Retten und Sicherstellen
von Tieren
- Bergen, Sicherstellen und
ggf. Abtransport von Sachwerten bzw. Gütern nach Anweisung
- Beseitigung bzw. Eindämmung
akuter Gefahren
- Eilige Transporte zu und
von Schadenstellen auch unter erschwerten Bedingungen
- Suche nach vermissten
Personen (z.B. nach Schock)
4. Maßnahmen zur Unterstützung
Dritter bei der Ausübung derer Aufgaben:
- Bereitstellung von
Hilfskräften mit technischer Ausstattung zur Unterstützung
zuständiger Behörden und Organisationen
- Bereitstellung von
Transportfahrzeugen und ggf. Zwischenlagerraum oder Unterkunft
-
Versorgungsmaßnahmen/Logistikmaßnahmen für eingesetzte Kräfte, auch
anderer Organisationen (Verpflegung, Betriebsstoff, Durchführung von
Pflege und Wartung an eingesetzten Geräten und Fahrzeugen etc.)
- Stauabsicherung /
Stauwarnung
- Bergen / Abtransport von
Ladung
- Stellen von
Lotsenfahrzeugen mit Blaulicht zur Begleitung von
Winterdienstfahrzeugen der Straßenbauverwaltung.
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