Ausbildung
Alle Helferinnen und Helfer erhalten in rund 75 Unterrichtsstunden eine bundesweit einheitliche Grundausbildung, in der allgemeine Grundlagen zum Umgang mit Geräten, Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW vermittelt werden. Den Abschluss der Grundausbildung stellt eine Prüfung dar. Diese Prüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil sowie einer Teamprüfung zusammen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung werden die Helfer entweder einer Bergungsgruppe, einer Fachgruppe, dem Zugtrupp oder dem Stab ihres Ortsverbandes zugeteilt. Dort durchlaufen sie dann die Fachbefähigung (ehemals „Basis II“), unter der Fachausbildung, Auslandsausbildung, Führungsausbildung sowie Ausbildung für besondere Funktion zusammengefasst werden. Hier wird umfangreicheres Wissen für den speziellen Bedarf der jeweiligen Einheit oder Teileinheit vermittelt.
Für die Ausübung bestimmter Funktionen sind Bereichsausbildungen und Lehrgänge erforderlich.
Bereichsausbildungen sind Teil der Fachbefähigung und für die Funktionen Atemschutzgeräteträger, Sprengberechtigter, Boots-/Fährenführer, ABC-Fachhelfer, Kraftfahrer, Maschinist, Sanitätshelfer oder Sprechfunker.
Lehrgänge dienen der Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Helfer und hauptamtlichen Mitarbeiter des THW. Die Ausbildung der Führer, Unterführer und Mitglieder des OV-Stabes findet hier ebenso statt wie die Ausbildung von Spezialisten der einzelnen Einheiten und Teileinheiten. Das Technische Hilfswerk verfügt über drei Ausbildungszentren an den Standorten Hoya (Niedersachsen), Neuhausen (Baden-Württemberg) und Brandenburg an der Havel (Brandenburg). Dort werden THW-Angehörige für nationale und internationale Anforderungen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz aus- und fortgebildet..
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an: und vereinbaren einen persönlichen Termin.